Rat und TatTrinkwasseruntersuchungWir regeln das für Sie!

Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) schreibt für öffentliche und gewerbliche Gebäude die Untersuchung auf Legionellen in Warmwassersystemen zwingend vor. Das bedeutet zusätzliche Pflichten für Betreibende, Hausverwaltende, Vermietende sowie Eigentümer und Eigentümerinnen.


Unsere Komplettleistungen für den rechtssicheren Legionellen-Check:

  • Bestimmung der Entnahmestellen
  • Terminabstimmung mit den jeweiligen Immobilienverantwortlichen
  • Terminankündigung per Aushang oder Terminkarte an alle Hausbewohnenden
  • Qualifizierte Probenentnahme gemäß TrinkwV 2001
  • Frist- und fachgerechte Weiterverarbeitung
  • Analyse durch ein zertifiziertes Fachlabor
  • Auswertung und Protokollierung
  • Fristgerechte Ergebnisübermittlung an die Auftraggebenden
  • Dauerhafte Archivierung
 

Weitere Informationen:

Empfehlung des Bundesumweltamtes

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